Radarpatent (besondere Berechtigung für Radar) – Kombilehrgang (CH)
Sie sind als Inhaber der besonderen Berechtigung für Radar (ehem. Radarpatent) in der Lage, Ihre Schiffsführertätigkeit mit qualifizierten und berechtigten Radarfahrten zu ergänzen. Hierdurch werden Sie den betriebswirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens durch Einhalten von Lade und Löschterminen positiv beeinflussen und bleiben für die Disposition ein zuverlässiger Partner.
