Fährschifferzeugnis – Kompaktlehrgang
17.08. – 22.08.2026
Befähigung zum Führen von Fähren in Zone 3 und 4
Ziel
Qualifikation:
Nach Ausstellung des Fährschifferzeugnisses durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) sind die Zeugnisinhaber berechtigt, eigenverantwortlich eine Fähre im Querverkehr der Binnenwasserstraßen der Zonen 3 und 4 zu steuern. Der Erhalt des Zeugnisses ermöglicht somit einen beruflichen Aufstieg.
Adressatenkreis:
Der Kompaktlehrgang bietet Mitarbeitenden von Fährbetrieben die ideale Gelegenheit, sich neue Kompetenzen anzueignen. Durch die praxisnahe Weiterbildung eröffnen sich spannende berufliche Perspektiven und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.
Beschreibung
Fährführerinnen und Fährführer müssen im Besitz eines gültigen Fährschifferzeugnisses sein, um die ordnungsgemäße Führung einer Fähre übernehmen zu dürfen. Angesichts des demografischen Wandels ist es notwendig, dem bestehenden Fachkräftemangel – auch in der Berufsgruppe der Fährführerinnen und Fährführer – aktiv entgegenzuwirken.
Fährführerinnen und Fährführer tragen die Hauptverantwortung für die Besatzung sowie für die Sicherheit der Fahrgäste und der Fähre. Um dieser Verantwortung angemessen nachzukommen, sind eine sorgfältige Vorbereitung und fundierte Kenntnisse erforderlich. Bei der Vermittlung der Lehrgangsinhalte wird besonderer Wert auf Praxisnähe gelegt, um einen sicheren Querverkehr zu gewährleisten.
Dauer:
6 Lehrgangstage / 44 Unterrichtseinheiten
Inhalte
- Befähigungen zum Führen von Fahrzeugen nach RheinSchPersVO und BinSchPersV
- Grundlagenwissen zur Rheinschifffahrtspolizeiverordnung
- Berufskenntnisse mit Maschinenkenntnissen und Führung des Fahrzeugs
- Gefahrguttransport in der Binnenschifffahrt
- Verhalten unter besonderen Umständen
- Fährenbetriebsverordnung (FäV)
- Frage-Antwort-Forum
Weitere Informationen
Kriterien zur GDWS-Prüfungszulassung:
- Mindestalter 18 Jahre
- UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
- Medizinisches Tauglichkeitszeugnis, nicht älter als 3 Monate
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- 180 Tage Fahrzeit, nachzuweisen mit dem Schifferdienstbuch
Teilnehmerzahl:
Mindestens fünf
Die GDWS-Prüfungsgebühren und Ausstellungsgebühren für das Fährschifferzeugnis sind nicht in den vorgenannten Preisen enthalten.
Mit der Anmeldung zum Lehrgang sind Sie nicht automatisch zur GDWS-Prüfung angemeldet. Es muss ein Prüfungsantrag ausgefüllt werden, den Sie samt Anlagen an einen GDWS-Standort Ihrer Wahl abgeben.
