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Behördenpatent/-schifferzeugnis
02.02. – 08.02.2026
Ziel
Sie werden mit der Aushändigung des Behördenpatent/ Behördenschifferzeugnis/ durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in der Lage sein, verantwortlich Aufgaben eines Schiffsführers an Bord von Behördenfahrzeugen zu übernehmen. Sie tragen die Hauptverantwortung für Ihre Besatzung und den sicheren nautischen/technischen Einsatz des Fahrzeuges auf der Wasserstraße.
Beschreibung
Die behördliche Personalentwicklungsplanung beinhaltet unter anderem die Förderung von Nachwuchskräften, um die Sicherheit auf den Wasserstraßen sicherzustellen. Letztendlich müssen die Herausforderungen des demografischen Wandels bewältigt werden, denn dem bestehenden Fachkräftemangel, insbesondere in der Berufsgruppe Schiffsführer/-in, muss mit ausreichend qualifizierten Besatzungsmitgliedern für Behördenfahrzeuge entgegengewirkt werden.
Bitte informieren Sie sich über die Stornierungsbedingungen in unseren AGB.
Inhalte
- Grundlagen Rechtsverordnungen
- Streckenkenntnisse und Fahrkunde
- Berufskenntnisse – Nautik und Technik
- Laden/Löschen/Pegelwesen
- Prüfungsvorbereitung Theorie/Praxis
Weitere Informationen
Die Prüfungs- und Ausstellungsgebühren der
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
sind nicht in den o. g. Lehrgangspreisen enthalten.
Mit der Anmeldung zum Lehrgang sind Sie nicht automatisch zur
Patentprüfung angemeldet. Bitte nehmen Sie die Prüfungsanmeldung
rechtzeitig selbst vor.
ℹ️ Prüfungsanmeldung & wichtige Hinweise
🔗 Weiterführende Informationen zur Patentprüfung finden Sie auf der
offiziellen Plattform
www.elwis.de
📄 Prüfungsantrag:
Für die Anmeldung zur Patentprüfung verwenden Sie bitte das offizielle
Antragsformular der GDWS:
👉 Antrag zur Zulassung zur Patentprüfung herunterladen (PDF)
Anmeldeschluss:
Der Anmeldeschluss zur Patentprüfung ist jeweils fünf Wochen vor dem Prüfungstermin.
