Ausbildung der Ausbilder (AdA)
07.09. – 10.09.2026
Berufsausbilder (AEVO) – Intensivlehrgang - Anerkannte Ausbilderqualifikation | 4 Tage Intensivtraining
Ziel
Mit dieser anerkannten beruflichen Qualifikation sind Sie in der Lage, die Aufgaben eines verantwortlichen und kompetenten Ausbilders gemäß Ausbildereignungsverordnung (AEVO) in einem Betrieb zu übernehmen.
Beschreibung
Die betriebliche Personalentwicklung beginnt mit der Ausbildung des Nachwuchses. Ausbilderinnen und Ausbilder nehmen dabei eine zentrale Schlüsselrolle im Unternehmen ein und tragen maßgeblich zur Qualität, Sicherheit und Zukunftsfähigkeit des Betriebs bei.
In diesem kompakten 4-tägigen Intensivlehrgang werden die praxisorientierten Lerninhalte gemäß AEVO (vier Handlungsfelder) konzentriert und zielgerichtet vermittelt. Der Lehrgang berücksichtigt zudem aktuelle Anforderungen und Besonderheiten der Binnenschifffahrt.
Der Kurs richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die Auszubildende professionell begleiten, fördern und bewerten möchten und sich gezielt auf die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) vorbereiten wollen.
Bitte informieren Sie sich über die Stornierungsbedingungen in unseren AGB.
Inhalte
Der Lehrgang orientiert sich an den vier Handlungsfeldern der AEVO:
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Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
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Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
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Ausbildung durchführen
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Ausbildung abschließen
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Gezielte Vorbereitung auf die schriftliche und praktische AEVO-Prüfung
Weitere Informationen
Die Prüfungs- und Ausstellungsgebühren für den Ausbildereignungsschein (AEVO) sind nicht im Lehrgangspreis enthalten.
Mit der Anmeldung zum Lehrgang sind Sie nicht automatisch zur Prüfung angemeldet. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt eigenständig bei der IHK Ihrer Wahl.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil:
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Im schriftlichen Teil werden fallbezogene Aufgaben aus den vier Handlungsfeldern bearbeitet.
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Der praktische Teil umfasst die Durchführung einer betrieblichen Unterweisung oder die Präsentation einer Ausbildungssituation mit anschließendem Fachgespräch.
Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl im schriftlichen als auch im praktischen Teil mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden.
