Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt – Auffrischungskurs
08.02. – 10.02.2027
Verlängerung FGS-Sachkundeausweis
Ziel
Nachdem Sie die Abschlussprüfung erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Ihre Sachkundebescheinigung für die Fahrgastschifffahrt um weitere fünf Jahre verlängert. Hiernach können Sie weiterhin für Ihre Fahrgäste wichtige Sicherheitsaufgaben übernehmen.
Hinweis zu den Preisen 2027: Die Preise für Kurse im Jahr 2027 werden voraussichtlich noch angepasst. Bei einer Buchung zum aktuell angegebenen Preis bleibt der zum Zeitpunkt der Buchung bestätigte Preis bestehen.
Beschreibung
In der RheinSchPersV und in der BinSchPersV ist die Ausbildung des Sicherheitspersonals an Bord von Fahrgastschiffen geregelt. Hiernach muss sich an Bord von Fahrgastschiffen Sicherheitspersonal mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen befinden, wenn sich Fahrgäste an Bord aufhalten. Wir bieten Ihnen Flexibilität in der Terminplanung – vor, während oder nach der Saison – und sind hierbei nicht ortsgebunden. Nach der RheinSchPersV oder BinSchPersV muss der Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Auffrischungskurs teilnehmen, wenn die noch gültige Sachkundebescheinigung um weitere fünf Jahre verlängert werden soll.
Bitte informieren Sie sich über die Stornierungsbedingungen in unseren AGB.
Inhalte
- Aktuelle Erkenntnisse und Neuerungen zur Fahrgastsicherheit
- Erfahrungsaustausch der Teilnehmer/Teilnehmerinnen
- Konflikt- und Panikverhütung mit Umsetzungshilfen
- Übergriffe durch Dritte/Vandalismus
- Handhaben der Sicherheitseinrichtung
- Schriftliche und praktische Prüfung
Weitere Informationen
Prüfungsgebühren werden bei der Erstprüfung im Kursanschluss nicht berechnet.
Zur rechtzeitigen Prüfungsanmeldung verwenden Sie bitte den nachfolgenden Prüfungsantrag.
