
- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Radarpatent (besondere Berechtigung für Radar) – Kombilehrgang – 04.12.2023 – 3 Tage
04.12.2023 – 06.12.2023
838,66€ – 1.014,29€
Radarpatent (besondere Berechtigung für Radar) – Kombilehrgang
Theorie und Praxis
Ziel
Sie sind als Inhaber der besonderen Berechtigung für Radar (ehem. Radarpatent) in der Lage, Ihre Schiffsführertätigkeit mit qualifizierten und berechtigten Radarfahrten zu ergänzen. Hierdurch werden Sie den betriebswirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens durch Einhalten von Lade und Löschterminen positiv beeinflussen und bleiben für die Disposition ein zuverlässiger Partner.
Beschreibung
Wer eine Radarfahrt durchführen möchte, muss neben der notwendigen Fahrerlaubnis für die zu befahrende Strecke auch die besonderen Berechtigung für Radar oder ein anderes von der ZKR anerkanntes Radarzeugnis besitzen. Fehlt dem Schiffsführer diese grundlegende Qualifikation, darf er bei unsichtigem Wetter die Fahrt nicht fortsetzen. Hierdurch sind bei widrigen Witterungsverhältnissen die abgestimmten Lade- und Löschtermine gefährdet.
Inhalt
- Grundlagen wesentlicher Rechtsverordnungen
- Grundeinstellung des Radargerätes
- Auswertung des Radarbildes
- Radartheorie
- Bewerten der Verkehrslage
- Manöverfahrten in der Praxis
- Frage-Antwort-Forum
- …
Informationen
Mit der Anmeldung zum Lehrgang sind Sie nicht automatisch bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) zur Prüfung angemeldet. Bitte melden Sie sich daher rechtzeitig zur Prüfung bei einer GDWS mit Standort Ihrer Wahl an.
Die Prüfungs- und Ausstellungsgebühren müssen bei der GDWS entrichtet werden, d.h., diese sind nicht in der Lehrgangsgebühr enthalten.
Detailinformationen sind unter www.elwis.de veröffentlicht. Anmeldeschluss zur Patentprüfung ist fünf Wochen vor dem Prüfungstermin.
Prüfungstermine
- zwischen dem 06.12.2023 und 07.12.2023
in Duisburg
________
Wichtige Information zu unseren Kursen:
Liebe Interessenten,
abhängig von dem spezifischen Kurs, den Sie wählen, variiert die Mindestteilnehmerzahl zwischen 5 und 12 Personen. Nur wenn diese Anzahl erreicht wird, können wir den Kurs wie geplant durchführen.
Sobald ersichtlich ist, ob die notwendige Teilnehmerzahl erreicht wurde, erhalten Sie von uns eine Zusage und die entsprechende Rechnung. Sollte die Mindestanzahl nicht erreicht werden, müssen wir den Kurs leider absagen. In diesem Fall senden wir Ihnen alternative Terminvorschläge zu.
Bitte beachten Sie: Die Rechnung ist nach Erhalt und vor Kursbeginn zu begleichen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Flexibilität.
________