
Radarpatent (besondere Berechtigung für Radar) – Kompaktlehrgang
01.12.2025 – 02.12.2025
Vorbereitung schriftliche Prüfung
Ziel
Sie sind als Inhaber der besonderen Berechtigung für Radar (ehem. Radarpatent) in der Lage, Ihre Schiffsführertätigkeit mit qualifizierten und berechtigten Radarfahrten zu ergänzen. Hierdurch werden Sie den betriebswirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens durch Einhalten von Ladeoder Löschterminen positiv beeinflussen und bleiben für die Disposition ein verlässlicher Partner.
Beschreibung
Wer eine Radarfahrt durchführen möchte, muss das Befähigungszeugnis für die zu befahrende Strecke und die besondere Berechtigung für Radar (ehem. Radarpatent) besitzen oder ein anderes von der ZKR anerkanntes Radarzeugnis besitzen. Fehlt einem Schiffsführer diese grundlegende Qualifikation, darf er bei unsichtigem Wetter die Fahrt nicht fortsetzen. Hierdurch werden womöglich Lade- oder Löschtermine nicht eingehalten.
Bitte informieren Sie sich über die Stornierungsbedingungen in unseren AGB.
Inhalte
- Grundlagen wesentlicher Rechtsverordnungen
- Auswertung des Radarbildes
- Radartheorie
- Radarbildstörungen
- Bedienung des Radargerätes
- Frage-Antwort-Forum
Weitere Informationen
Mit der Anmeldung zum Lehrgang sind Sie nicht automatisch bei den Schweizerischen Rheinhäfen zur Prüfung angemeldet. Bitte melden Sie sich daher rechtzeitig zur Prüfung bei einem Standort der Schweizerischen Rheinhäfen Ihrer Wahl an.
Die Prüfungs- und Ausstellungsgebühren müssen direkt bei den Schweizerischen Rheinhäfen entrichtet werden, d. h., diese sind nicht in der Lehrgangsgebühr enthalten.
Anmeldeschluss zur Patentprüfung ist fünf Wochen vor dem Prüfungstermin.
Klicken Sie hier, um einen Termin für eine Untersuchung zu vereinbaren.
Prüfungstermine
04-05.12
in Birsfelden