
Radarpatent (besondere Berechtigung für Radar) – Kombilehrgang
01.12.2025 – 04.12.2025
Theorie und Praxis
Ziel
Sie sind als Inhaber der besonderen Berechtigung für Radar (ehem. Radarpatent) in der Lage, Ihre Schiffsführertätigkeit mit qualifizierten und berechtigten Radarfahrten zu ergänzen. Hierdurch werden Sie den betriebswirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens durch Einhalten von Lade und Löschterminen positiv beeinflussen und bleiben für die Disposition ein zuverlässiger Partner.
Beschreibung
Wer eine Radarfahrt durchführen möchte, muss neben der notwendigen Fahrerlaubnis für die zu befahrende Strecke auch die besonderen Berechtigung für Radar oder ein anderes von der ZKR anerkanntes Radarzeugnis besitzen. Fehlt dem Schiffsführer diese grundlegende Qualifikation, darf er bei unsichtigem Wetter die Fahrt nicht fortsetzen. Hierdurch sind bei widrigen Witterungsverhältnissen die abgestimmten Lade- und Löschtermine gefährdet.
Inhalte
- Grundlagen wesentlicher Rechtsverordnungen
- Grundeinstellung des Radargerätes
- Auswertung des Radarbildes
- Radartheorie
- Bewerten der Verkehrslage
- Manöverfahrten in der Praxis
- Frage-Antwort-Forum
Weitere Informationen
Mit der Anmeldung zum Lehrgang sind Sie nicht automatisch bei den Schweizerischen Rheinhäfen zur Prüfung angemeldet. Bitte melden Sie sich daher rechtzeitig zur Prüfung bei einem Standort der Schweizerischen Rheinhäfen Ihrer Wahl an.
Die Prüfungs- und Ausstellungsgebühren müssen direkt bei den Schweizerischen Rheinhäfen entrichtet werden, d. h., diese sind nicht in der Lehrgangsgebühr enthalten.
Anmeldeschluss zur Patentprüfung ist fünf Wochen vor dem Prüfungstermin.
Klicken Sie hier, um einen Termin für eine Untersuchung zu vereinbaren.
Prüfungstermine
04-05.12
in Birsfelden