Unionspatent – Kompaktlehrgang
25.10.2025 – 04.11.2025
Rechtsgrundlage BinSchPersV
Ziel
Das gemeinsame Ziel ist, eine kompakte und gleichzeitig praxisorientierte Vorbereitung auf die GDWS Prüfungen erfolgreich umzusetzen, um die Grundlage für den beruflichen Aufstieg in die Führungsebene zu legen.
Beschreibung
Mit der Umsetzung der EU Richtlinie 2017/2397 “Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt” ins nationale Recht, traten am 18. Januar 2022 einige Änderungen in Kraft. Gleichzeitig wurden mit der Binnenschiffspersonalverordnung die Befähigungsstandards, also Prüfungsinhalte und Prüfungsstruktur, den europäischen Standards angepasst.
Es reicht nicht aus ein Binnenschiff von „A“ nach „B“ zu steuern, sondern von der Schiffsführung wird eine sichere Führung des Betriebsmittels Binnenschiff erwartet. Hierbei spielt die Größe eines Binnenschiffes eine untergeordnete Rolle. Zur verantwortlichen Schiffsführung gehört, alle nautischen und technischen Entscheidungen im Sinne eines sicheren Gütertransportes auf den europäischen Wasserstraßen und/oder zur Beförderung von Personen auszulegen. Das Verstehen und Beachten von nationalen und internationalen Vorschriften ist wichtig, um Vorkehrungen für die Routenplanung treffen zu können. Hierbei müssen einschlägige nationale und internationale Rechtsquellen beachtet werden.
Die hohen Anforderungen an die Besatzung erfordert von der Führungsebene eine bewusste Übernahme der Hauptverantwortung. Das Tagesgeschäft an Bord zu managen, egal ob Güter-, Fahrgast-, Schubschifffahrt oder in einem Fährbetrieb ist somit selbstverständlich. Havarien, gleich weder Art, gilt es jederzeit zu vermeiden. Eine fundierte Ausbildung und Vorbereitung zur Übernahme dieser Hauptverantwortung ist unumgänglich.
Bitte informieren Sie sich über die Stornierungsbedingungen in unseren AGB.
Inhalte
- Allgemeine Vorschriften zum Befahren von Binnenwasserstraßen
- Besondere Vorschriften zur Benutzung von Wasserstraßen
- Beschaffung von nautischen Informationen zur Reiseplanung
- Besatzungsvorschriften gemäß den Personalverordnungen
- Kommunikationsverhalten bei Manöverfahrten
- Manövrieren und Steuern eines Fahrzeuges
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Prüfungsvorbereitung Theorie/Praxis
Weitere Informationen
Mit der Anmeldung zum Lehrgang sind Sie nicht automatisch bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) zur Patentprüfung angemeldet. Bitte melden Sie sich daher rechtzeitig zur Patentprüfung bei einer GDWS mit Standort Ihrer Wahl an.
Zur Prüfung erfüllen Sie folgende Kriterien:
- Nachweis über die Fahrzeit als Mitglied einer Decksmannschaft
- Körperliche/geistige Tauglichkeit als Schiffsführer
- Besitz eines Sprechfunkzeugnisses
- Mindestalter 18 Jahre
Die Prüfungs- und Ausstellungsgebühren für die Patentkarte müssen bei der GDWS entrichtet werden, d.h., diese sind nicht in der Lehrgangsgebühr enthalten.
Detailinformationen sind unter www.elwis.de veröffentlicht. Anmeldeschluss zur Patentprüfung ist fünf Wochen vor dem Prüfungstermin.