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Rheinpatent Kombilehrgang
06.09.2024 – 22.09.2024
Rechtsgrundlage RheinSchPersV / Inklusive Berufskenntnisse für Quereinsteiger*innen
Ziel
Mit der Aushändigung des Rheinpatentes (Erstpatent) durch die Schweizerischen Rheinhäfen in Basel (SRH) dürfen Sie auf Binnenwasserstraßen Führungsaufgaben als Schiffsführer an Bord von Fahrzeugen jeder Art und Größe übernehmen. Mit dem Erstpatent haben Sie die Option die “Risikostrecke Rhein” und “Maritime Wasserstraßen” zu erwerben.
Beschreibung
Mit der aktualisierten RheinSchPersV wurden die Befähigungsstandards den europäischen Standards entsprechend EU-Richtlinie 2017/2397 “Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt” angepasst.
Der Erwerb des Rheinpatentes (Erstpatent) ermöglicht auch Berufsseiteneinsteiger*innen auf Binnenwasserstraßen von der Betriebsebene in die Führungsebene aufzusteigen. Wir haben ein Schulungskonzept entwickelt, um bestmöglich auf die GDWS Patentprüfung vorzubereiten. Es reicht nicht aus ein Binnenschiff von „A“ nach „B“ zu steuern, sondern von der Schiffsführung wird eine sichere Führung des Betriebsmittels Binnenschiff erwartet. Hierbei spielt die Größe eines Binnenschiffes eine untergeordnete Rolle.
Zur verantwortlichen Schiffsführung gehört, alle nautischen und technischen Entscheidungen im Sinne eines sicheren Gütertransportes auf den europäischen Wasserstraßen und/oder zur Beförderung von Personen auszulegen. Das Verstehen und Beachten von nationalen und internationalen Vorschriften ist wichtig, um Vorkehrungen für die Reiseplanung treffen zu können. Hierbei sind einschlägige nationale und internationale Rechtsquellen zu beachten.
Die hohen Anforderungen an die Besatzung erfordert von der Führungsebene eine bewusste Übernahme der Hauptverantwortung. Das Tagesgeschäft an Bord zu managen, egal ob Güter-, Fahrgast-, Schubschifffahrt oder in einem Fährbetrieb ist somit selbstverständlich. Havarien, gleich weder Art, gilt es jederzeit zu vermeiden. Eine fundierte Ausbildung und Vorbereitung zur Übernahme dieser Hauptverantwortung ist unumgänglich.
Inhalte
- Berufskenntnisse zur verantwortlichen Schiffsführung
- Grundlegende Fahrzeugausrüstung zum Schiffsbetrieb
- Pflegen und Warten der Schiffsausrüstung und -betriebstechnik
- Rechtsvorschriften zur Benutzung von Binnenwasserstraßen
- Beschaffung von nautischen Informationen zur Reiseplanung
- Besatzungsvorschriften gemäß den Personalverordnungen
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Kommunikationsverhalten bei Manöverfahrten
- Manöverfahrten (Szenarien) am Simulator
- Internationaler Gefahrguttransport
- Prüfungsvorbereitung Theorie/Praxis
Weitere Informationen
Mit der Anmeldung zum Lehrgang sind Sie nicht automatisch bei den SRH zur Patentprüfung angemeldet. Bitte melden Sie sich rechtzeitig zur Patentprüfung in Basel an.
Zur Patentprüfung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Mindestalter 18 Jahre
- Körperliche und geistige Tauglichkeit als Schiffsführer
- Besitz des UKW Sprechfunkzeugnisses
- Nachweis von 180 Tagen Fahrzeit als Steuermann oder eine Fahrzeit von mindestens 540 Tagen, oder von mindestens 180 Tagen, wenn zusätzlich eine als Mitglied einer Decksmannschaft auf einem Seeschiff erworbene Berufserfahrung von mindestens 500 Tagen nachgewiesen werden kann
Die Prüfungs- und Ausstellungsgebühren für die Patentkarte müssen bei den SRH entrichtet werden, d. h., diese sind nicht in der Kursgebühr enthalten. Prüfungstermine und weitere Detailinformationen sind unter Patente & Prüfungen – Port of Switzerland – Schweizerische Rheinhäfen (port-of-switzerland.ch) veröffentlicht.
Anmeldeschluss zur Patentprüfung ist fünf Wochen vor dem Prüfungstermin.
Prüfungstermine
Zwischen dem 23.09.2024 und 31.12.2024
in Basel. Der konkrete Prüfungstermin wird von den SRH in einer NfB veröffentlicht. Die Anmeldefrist von fünf Wochen vor Prüfungstermin ist zu beachten.
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