Radarpatent (besondere Berechtigung für Radar) – Kombilehrgang
03.05.2025 – 05.05.2025
Theorie und Praxis
Ziel
Sie sind als Inhaber der besonderen Berechtigung für Radar (ehem. Radarpatent) in der Lage, Ihre Schiffsführertätigkeit mit Radarfahrten zu ergänzen. Hierdurch werden Sie den betriebswirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens positiv beeinflussen und bleiben für die Disposition ein zuverlässiger Partner.
Beschreibung
Wer eine Radarfahrt durchführen möchte, muss neben der notwendigen Berechtigung für die zu befahrende Strecke auch die besondere Berechtigung für Radar oder ein anderes von der ZKR anerkanntes Radarzeugnis besitzen. Fehlt dem Schiffsführer diese Qualifikation, darf er bei unsichtigem Wetter die Fahrt nicht fortsetzen. Hierdurch sind bei widrigen Witterungsverhältnissen die abgestimmten Lade- und Löschtermine gefährdet.
Bitte informieren Sie sich über die Stornierungsbedingungen in unseren AGB.
Inhalte
- Grundlagen wesentlicher Rechtsverordnungen
- Radartheorie mit absolutem Praxisbezug
- Grundeinstellung des Radargerätes
- Auswertung des Radarbildes
- Bewerten der Verkehrslage
- Manöverfahrten in der Praxis
- Frage-Antwort-Forum
Weitere Informationen
Mit der Anmeldung zum Lehrgang sind Sie nicht automatisch bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) zur Prüfung angemeldet. Bitte melden Sie sich daher rechtzeitig zur Prüfung bei einer GDWS mit Standort Ihrer Wahl an.
Die Prüfungs- und Ausstellungsgebühren müssen bei der GDWS entrichtet werden, d.h., diese sind nicht in der Lehrgangsgebühr enthalten.
Detailinformationen sind unter www.elwis.de veröffentlicht. Anmeldeschluss zur Patentprüfung ist fünf Wochen vor dem Prüfungstermin.
Prüfungstermine
06 - 07.05
in Duisburg