
Radarpatent (besondere Berechtigung für Radar) – Kompaktlehrgang
15.02.2025 – 16.02.2025
Vorbereitung schriftliche Prüfung
Ziel
Sie sind als Inhaber der besonderen Berechtigung für Radar (ehem. Radarpatent) in der Lage, Ihre Schiffsführertätigkeit mit qualifizierten und berechtigten Radarfahrten zu ergänzen. Hierdurch werden Sie den betriebswirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens durch Einhalten von Ladeoder Löschterminen positiv beeinflussen und bleiben für die Disposition ein verlässlicher Partner.
Beschreibung
Wer eine Radarfahrt durchführen möchte, muss das Befähigungszeugnis für die zu befahrende Strecke und die besondere Berechtigung für Radar (ehem. Radarpatent) besitzen oder ein anderes von der ZKR anerkanntes Radarzeugnis besitzen. Fehlt einem Schiffsführer diese grundlegende Qualifikation, darf er bei unsichtigem Wetter die Fahrt nicht fortsetzen. Hierdurch werden womöglich Lade- oder Löschtermine nicht eingehalten.
Bitte informieren Sie sich über die Stornierungsbedingungen in unseren AGB.
Inhalte
- Grundlagen wesentlicher Rechtsverordnungen
- Auswertung des Radarbildes
- Radartheorie
- Radarbildstörungen
- Bedienung des Radargerätes
- Frage-Antwort-Forum
Weitere Informationen
Mit der Anmeldung zum Lehrgang sind Sie nicht automatisch bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) zur Prüfung angemeldet. Bitte melden Sie sich daher rechtzeitig zur Prüfung bei einer GDWS mit Standort Ihrer Wahl an.
Die Prüfungs- und Ausstellungsgebühren müssen bei der GDWS entrichtet werden, d.h., diese sind nicht in der Lehrgangsgebühr enthalten.
Detailinformationen sind unter www.elwis.de veröffentlicht. Anmeldeschluss zur Patentprüfung ist fünf Wochen vor dem Prüfungstermin.
Prüfungstermine
18 - 19.02
in Duisburg