Gefahrgutbeauftragte – Grundschulung
24.11.2025 – 27.11.2026
Ziel
Sie erwerben die erforderliche Sachkunde zur Beförderung von Gefahrgut, um die anspruchsvolle Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragte/-r im Bereich der Binnenschifffahrt übernehmen zu können.
Beschreibung
Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt zugewiesen sind, muss ein/e Gefahrgutbeauftragte/r schriftlich bestellt werden. Gefahrgutbeauftragte müssen vor ihrer Bestellung an einem Gefahrgutbeauftragten Grundkurs erfolgreich teilgenommen haben. Wir bieten Ihnen einen von der Industrie- und Handelskammer Duisburg (IHK) anerkannte Grundschulung mit dem “Allgemeinen Teil” und dem “Verkehrsträger Binnenschiff” an. Nach der bestandenen IHK Prüfung erhalten Sie einen fünf Jahre gültigen Schulungsnachweis aus.
Bitte informieren Sie sich über die Stornierungsbedingungen in unseren AGB.
Inhalte
- Aufbau und Systematik der Rechtsvorschriften für den Gefahrguttransport
- Beraten des Unternehmens bei der Beförderung gefährlicher Güter
- Erstellen eines Jahresberichts für die Unternehmensleitung/Behörde
- Einführung geeigneter Maßnahmen, um Unfälle zu verhindern
- Durchführung von Untersuchungen nach Unfällen oder Zwischenfällen
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Mit der Anmeldung zum Lehrgang sind Sie nicht automatisch bei der IHK zur Fachkundeprüfung angemeldet. Bitte melden Sie sich daher rechtzeitig zur Prüfung an – zum Beispiel bei der IHK Duisburg an.
Zur Prüfung erfüllen Sie folgende Kriterien:
– Teilnahmenachweis Gefahrgutbeauftragten Grundlehrgang
– Gute Deutschkenntnisse
– Mindestalter 18 Jahre
Die Prüfungsgebühr für den ersten IHK Schulungsnachweis „Gefahrgutbeauftragte/-r“ ist am Prüfungsort einzuzahlen (nicht in der Lehrgangsgebühr enthalten).
Prüfungstermine, -orte und weitere Detailinformationen sind zum Beispiel unter www.ihk-niederrhein.de veröffentlicht.
Anmeldeschluss zur IHK-Fachkundeprüfung ist vier Wochen vor Prüfungstermin.